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  • 21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 1 · I R 27/07

    Entgelt, Grundstück, Aufwendungsersatz, Gewinnerzielungsabsicht, Betriebseinnahme

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2007, 13:31 Uhr

    Ist der von den Gesellschaftern geleistete Aufwendungsersatz ertragsteuerlich als Betriebseinnahme anzusehen, wenn eine die Grundstücke ihrer Gesellschafter verwaltende GmbH ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, weil lediglich die ihr entstehenden Kosten ersetzt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 27/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 1.3.2004 8 K 8393/99 EFG 2004, 1326

    Normen: KStG § 8 Abs 1, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 8 Abs 2, HGB § 272 Abs 2 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 21.08.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger