Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.04.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 278 Abs 2 · VII R 1/07

    Vollstreckung

    Letzte Änderung: 21. April 2008, 10:47 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2007, 18:28 Uhr

    Ist bei der Ermittlung des Wertes der Zuwendung ausschließlich der Nominalwert der übernommenen Grundschuld vom Verkehrswert des Grundstücks in Abzug zu bringen oder ist, in den Fällen, in denen bereits entstandene Rückgewährsansprüche im Rahmen der Grundstücksübertragung zugewendet worden sind, lediglich die Valuta der übernommenen schuldrechtlichen Verpflichtungen vom Grundstückswert abzuziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 1/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 15.2.2006 1 K 2794/04

    Normen: AO § 278 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung