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  • 21.01.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 16 · VI R 80/06

    Verpflegung, Sachbezug, Reisekosten, Dienstreise

    Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2007, 18:28 Uhr

    Führt die unentgeltliche Verpflegung der Arbeitnehmer im Rahmen von mehrtägigen, externen Schulungsveranstaltungen als Vorteil in Höhe der amtlichen Sachbezugswerte zu steuerpflichtigen Einnahmen oder ist die Gestellung von Mahlzeiten einer Erstattung von steuerfreien Reisekosten nach § 3 Nr. 16 EStG gleichzusetzen, wenn die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen haben? Gelangt ggf. die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG zur Anwendung, wenn die Mahlzeiten nach Satz 1 dieser Vorschrift nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 80/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 15.11.2006 11 K 954/04

    Normen: EStG § 3 Nr 16, EStG § 8 Abs 2 S 9, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 40 Abs 1 Nr 2, LStR R 31 Abs 8 Nr 2

    Erledigt durch: Beschluss vom 19.11.2008 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Verwaltung