19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 Nr 5 S 2 · VI R 71/06
Verpflegungsmehraufwand, Fortbildung, Reisekosten
Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2007, 18:28 Uhr
Unterliegen Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten) während der Zeit eines nebenberuflichen, über einen längeren Zeitraum dauernden Studiums an einer auswärtigen Fachhochschule einer zeitlichen Beschränkung, weil nach Ablauf von drei Monaten diese Fortbildungsstätte im Verhältnis zu der weiterhin ausgeübten beruflichen Tätigkeit eine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte begründet und somit keine Reisetätigkeit sondern Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen, die nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 71/06
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.6.2006 7 K 5826/03
Normen: EStG § 4 Abs 5 Nr 5 S 2, EStG § 4 Abs 5 Nr 5 S 5
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 25.08.2008.
Rechtsmittelführer: Verwaltung