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  • 23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a Abs 1 · II R 70/06

    Betriebsvermögen, Freibetrag, Bewertungsabschlag, Mitunternehmer, Mitunternehmerrisiko, Gewinnbeteiligung, Schenkungsteuer

    Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2007, 18:28 Uhr

    Ist die Übertragung von Betriebsvermögen betreffend die Abtretung von Kapitalanteilen eines Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG nur dann nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG begünstigt, wenn die Zuwendungsempfänger die Stellung eines ertragsteuerrechtlichen Mitunternehmers erlangen? Kann eine diesbezüglich fehlende Beteiligung am laufenden Gesellschaftsgewinn durch andere Kriterien kompensiert werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 70/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 14.11.2006 9 K 2612/04 EFG 2007, 273

    Normen: ErbStG § 13a Abs 1, ErbStG § 13a Abs 2, ErbStG § 13a Abs 4 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger