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  • 18.09.2026 · Anhängiges Verfahren · UmwStG § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 · X R 16/26

    Verschmelzung, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Mitunternehmer, Passivüberhangverbot, Betriebsvermögen

    Letzte Änderung: 18. September 2026, 16:38 Uhr, Aufgenommen: 18. September 2026, 14:38 Uhr

    Ist bei der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft, an der diese Kapitalgesellschaft bereits als Mitunternehmerin beteiligt war, Einbringungsgegenstand i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG der Betrieb der Mitunternehmerschaft als Ganzes oder lediglich der Mitunternehmeranteil desjenigen Gesellschafters, dem neue Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft gewährt werden, mit der Folge, dass das Passivüberhangverbot auf das gesamte übergehende Betriebsvermögen und nicht isoliert auf das (negative) Kapitalkonto des einbringenden Mitunternehmers anzuwenden ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 16/26

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 12.05.2026 8 K 8102/24

    Normen: UmwStG § 20 Abs 2 S 2 Nr 2, UmwStG § 20 Abs 3 S 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung