18.09.2026 · Anhängiges Verfahren · UmwStG § 20 Abs 1 · X R 10/26
Dauernutzungsrecht, Übertragung, Buchwert, Wirtschaftliches Eigentum, Bürogebäude, Gemeiner Wert
Letzte Änderung: 18. September 2026, 16:38 Uhr, Aufgenommen: 18. September 2026, 14:38 Uhr
Wurden die Voraussetzungen einer Übertragung zum Buchwert gem. § 20 Abs. 1, 2 UmwStG für das Wirtschaftsgut Bürogebäude dadurch erfüllt, dass dem aufnehmenden Rechtsträger ein Dauernutzungsrecht an dem Bürogebäude eingeräumt wurde, durch das er das wirtschaftliche Eigentum an dem Bürogebäude als Gebäude auf fremdem Boden erworben hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 10/26
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 21.01.2026 3 K 1082/25
Normen: UmwStG § 20 Abs 1, UmwStG § 20 Abs 2, AO § 39
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger