18.09.2026 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 45 · X R 7/26
Rente, Ausland, Arbeitnehmerfreizügigkeit, nachgelagerte Besteuerung
Letzte Änderung: 18. September 2026, 16:38 Uhr, Aufgenommen: 18. September 2026, 14:38 Uhr
Ist Art. 45 AEUV dahin auszulegen, dass bei der Besteuerung einer inländischen Altersrente zu prüfen ist, ob ein Steuerpflichtiger aufgrund einer früheren Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat gegenüber einem Steuerpflichtigen mit ansonsten vergleichbarer, durchgehend inländischer Erwerbsbiografie steuerlich schlechter gestellt wird, wenn während der Auslandserwerbsphase kein korrespondierender inländischer Beitrags- und Entlastungseffekt eintreten konnte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 7/26
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 09.02.2026 9 K 420/23
Normen: AEUV Art 45
Rechtsmittelführer: Verwaltung