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  • 18.09.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 7 Abs 1 S 3 · IX R 12/26

    Immaterielles Wirtschaftsgut, Anlagevermögen, Erwerb, Firmenwert

    Letzte Änderung: 18. September 2026, 16:38 Uhr, Aufgenommen: 18. September 2026, 14:38 Uhr

    Kann eine entgeltlich erworbene Internet-Domain, deren Bezeichnung mit dem Markennamen übereinstimmt, als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut und als „ähnliches Recht“ wie ein Firmenwert im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG qualifiziert werden, sodass die Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren steuerlich abgeschrieben werden können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 12/26

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 16.07.2026 8 K 203/24

    Normen: EStG § 7 Abs 1 S 3

    Rechtsmittelführer: Verwaltung