18.09.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 · VIII R 14/26
Option, Arbeitnehmer, Nichtselbständige Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen
Letzte Änderung: 18. September 2026, 16:38 Uhr, Aufgenommen: 18. September 2026, 14:38 Uhr
Sind Vergütungen aus virtuellen Optionsprogrammen, die einem (ehemaligen) Arbeitnehmer zufließen, als (nachträgliche) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren, wenn der Arbeitnehmer die Option zwar nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags, aber vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Wege einer entgeltlichen Sicherung der während des Arbeitsverhältnisses angesparten virtuellen Optionen erwirbt und das Ausübungsereignis (Auszahlungszeitpunkt) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 14/26
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 09.06.2026 4 K 2195/22
Normen: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, EStG § 19 Abs 1 Nr 1
Rechtsmittelführer: Verwaltung