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  • 04.09.2026 · Anhängiges Verfahren · AO § 162 · VIII R 9/26

    Schätzung, Schätzungsbefugnis, Sachaufklärung

    Letzte Änderung: 4. September 2026, 13:49 Uhr, Aufgenommen: 4. September 2026, 11:49 Uhr

    Überprüfung einer Hinzuschätzung - Plausibilitätsprüfung durch das FG
    Ist das Finanzamt noch zur Vornahme einer Schätzung berechtigt, wenn nach Aufklärung des Sachverhalts keine hinreichende Wahrscheinlichkeit mehr für unrichtige Angaben in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen besteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 9/26

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 09.09.2024 4 K 490/22

    Normen: AO § 162, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger