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  • 23.03.2009 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4a · II R 69/06

    Familienwohnheim, Eigene Wohnzwecke, Vermietung, Wohnrecht, Steuerbefreiung

    Letzte Änderung: 23. März 2009, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2007, 18:28 Uhr

    Liegt keine steuerbefreite Zuwendung eines eigengenutzten Familienwohnheims im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG vor, wenn ein geringe Fläche des übertragenen Objekts fremdvermietet ist und eine weitere in dem Objekt vorhandene abgeschlossene Wohnung von den Eltern des Übernehmers aufgrund eines dinglichen Nutzungsrechts bewohnt wird? Kann ggf. die Steuerbefreiung anteilig gewährt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 69/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 5.10.2006 IV 292/2003

    Normen: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4a, ErbStR R 43 Abs 1 S 6

    Erledigt durch: Urteil vom 26.02.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung