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  • 24.07.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 7 Abs 1 · IX R 7/26

    Förderung, Sozialer Wohnungsbau, Wirtschaftsgut, Bemessungsgrundlage, Absetzung für Abnutzung

    Letzte Änderung: Gestern, 12:46 Uhr, Aufgenommen: Gestern, 10:46 Uhr

    Begründet der im Rahmen des entgeltlichen Erwerbs einer vermieteten, öffentlich geförderten Wohnimmobilie miterworbene zeitlich befristete Aufwendungszuschuss (Förderanspruch) ein eigenständiges, abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, dessen (anteilige) Anschaffungskosten nach § 7 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) über die Restförderdauer abzuschreiben sind – zusätzlich zur Absetzung für Abnutzung des Gebäudes nach § 7 Abs. 4 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 7/26

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 09.07.2025 3 K 682/20

    Normen: EStG § 7 Abs 1, EStG § 7 Abs 4

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger