24.07.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 7 Abs 1 · IX R 7/26
Förderung, Sozialer Wohnungsbau, Wirtschaftsgut, Bemessungsgrundlage, Absetzung für Abnutzung
Letzte Änderung: Gestern, 12:46 Uhr, Aufgenommen: Gestern, 10:46 Uhr
Begründet der im Rahmen des entgeltlichen Erwerbs einer vermieteten, öffentlich geförderten Wohnimmobilie miterworbene zeitlich befristete Aufwendungszuschuss (Förderanspruch) ein eigenständiges, abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, dessen (anteilige) Anschaffungskosten nach § 7 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) über die Restförderdauer abzuschreiben sind – zusätzlich zur Absetzung für Abnutzung des Gebäudes nach § 7 Abs. 4 EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 7/26
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 09.07.2025 3 K 682/20
Normen: EStG § 7 Abs 1, EStG § 7 Abs 4
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger