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  • 24.07.2026 · Anhängiges Verfahren · AnfG § 3 Abs 1 S 2 · VII R 13/26

    Anfechtung, Irrtum

    Letzte Änderung: Gestern, 12:46 Uhr, Aufgenommen: Gestern, 10:46 Uhr

    Verfahrensrecht - Anfechtungsrechtliche Beachtlichkeit von Irrtümern:
    Liegen die Voraussetzungen einer im Rahmen eines Duldungsbescheids geltend gemachten Anfechtung nach § 3 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) vor, wenn sowohl der Steuerschuldner als auch der Anfechtungsgegner irrtümlich von der Unpfändbarkeit des auf das Konto des Anfechtungsgegners gezahlten Betrages ausgegangen waren?
    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Rechtsirrtum im Anfechtungsrecht geeignet, die Indizwirkung für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Beweislastumkehr des § 3 Abs. 1 Satz 2 AnfG zu entkräften?
    Setzt die Anerkennung eines vorsatzausschließenden Irrtums voraus, dass dem Schuldner hinsichtlich des Irrtums kein Verschulden trifft? Muss eine erklärbare Grundlage für die Irrtumsannahme ersichtlich sein?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 13/26

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 20.03.2026 12 K 190/24 AO

    Normen: AnfG § 3 Abs 1 S 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung