24.07.2026 · Anhängiges Verfahren · AO § 227 · V R 12/26
Billigkeitserlass, Säumniszuschlag, Aussetzung der Vollziehung, Änderung der Rechtsprechung
Letzte Änderung: Gestern, 12:46 Uhr, Aufgenommen: Gestern, 10:46 Uhr
Zum Erlass von Säumniszuschlägen bei AdV-Ablehnung und nachfolgender Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund eines später ergangenen EuGH-Urteils aus anderweitigen rechtlichen Gründen als vom Steuerpflichtigen im AdV-Verfahren vorgetragen.
Sind Rechtsprechungsänderungen, die zu einer geänderten Steuerfestsetzung nach rechtmäßiger Ablehnung des Antrags führen können, bei der Prüfung der Gebotenheit der Aussetzung durch das FA bzw. FG zu berücksichtigen, und muss sich der Steuerpflichtige in diesen Fällen in seinem AdV-Antrag gegen die zu diesem Zeitpunkt bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung wenden, um alles zur Erlangung der AdV getan zu haben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 12/26
Vorinstanz: Finanzgericht München 03.03.2026 5 K 1704/24
Normen: AO § 227, AO § 240 Abs 1 S 4, FGO § 69 Abs 2, FGO § 69 Abs 3
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger