24.07.2026 · Anhängiges Verfahren · UStG § 14c Abs 2 · V R 50/25
Haftungsschuldner, Steuerhinterziehung, Unberechtigter Steuerausweis, Scheinrechnung, Gesellschafter-Geschäftsführer
Letzte Änderung: 24. Juli 2026, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 24. Juli 2026, 10:46 Uhr
Haftung für Umsatzsteuer in ausgestellten Scheinrechnungen
1. Kann auch ein bereits abberufener GmbH-Geschäftsführer Täter einer Steuerhinterziehung sein, wenn er nach seiner Abberufung gleichwohl noch eine (im Streitfall zudem unrichtige) Steuererklärung zugunsten der GmbH unterschreibt?
2. Können auch per E-Mail versendete Abrechnungsdokumente eine Gefährdungshaftung i.S. des § 14c Abs. 2 UStG des Rechnungsausstellers auslösen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 50/25
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 08.09.2025 16 K 9049/21
Normen: UStG § 14c Abs 2, UStG § 13 Abs 1 Nr 4, AO § 191 Abs 1 S 1, AO § 71
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger