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  • 24.07.2026 · Anhängiges Verfahren · UStG § 14c Abs 2 · V R 50/25

    Haftungsschuldner, Steuerhinterziehung, Unberechtigter Steuerausweis, Scheinrechnung, Gesellschafter-Geschäftsführer

    Letzte Änderung: 24. Juli 2026, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 24. Juli 2026, 10:46 Uhr

    Haftung für Umsatzsteuer in ausgestellten Scheinrechnungen
    1. Kann auch ein bereits abberufener GmbH-Geschäftsführer Täter einer Steuerhinterziehung sein, wenn er nach seiner Abberufung gleichwohl noch eine (im Streitfall zudem unrichtige) Steuererklärung zugunsten der GmbH unterschreibt?
    2. Können auch per E-Mail versendete Abrechnungsdokumente eine Gefährdungshaftung i.S. des § 14c Abs. 2 UStG des Rechnungsausstellers auslösen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 50/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 08.09.2025 16 K 9049/21

    Normen: UStG § 14c Abs 2, UStG § 13 Abs 1 Nr 4, AO § 191 Abs 1 S 1, AO § 71

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger