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  • 24.07.2026 · Anhängiges Verfahren · FZulG § 4 Abs 1 S 2 · III R 24/25

    Forschungszulage, Vorbehalt der Nachprüfung, Bemessungsgrundlage

    Letzte Änderung: 24. Juli 2026, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 24. Juli 2026, 10:46 Uhr

    Kann ein Anspruchsberechtigter, der als kleines und mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gilt und für den bereits für das Wirtschaftsjahr 2021 und 2022 eine Forschungszulage unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wurde, nach § 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes (Inkrafttreten am 28.3.2024) zusätzlich eine Erhöhung des Bemessungssatzes um 10 Prozentpunkte auf 35 Prozent beantragen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 24/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 14.03.2025 5 K 2302/24

    Normen: FZulG § 4 Abs 1 S 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger