02.07.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 23 · IX R 5/26
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Auseinandersetzung, Wohnung, Zuordnung
Letzte Änderung: 2. Juli 2026, 14:05 Uhr, Aufgenommen: 2. Juli 2026, 12:05 Uhr
Führt die wertgleiche Auseinandersetzung einer vermögensverwaltenden GbR ohne Geld-Spitzenausgleich, bei dem eine Wohnung einem Gesellschafter schon bei Gründung im damaligen notariellen Gesellschaftsvertrag zum Alleineigentum zugewiesen wurde, zu einem entgeltlichen Tausch im Sinne des § 23 EStG oder lediglich zu einem steuerneutralen Zuordnungsakt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 5/26
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 02.01.2026 7 K 583/25
Normen: EStG § 23, AO § 39 Abs 2 Nr 2
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger