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  • 02.07.2026 · Anhängiges Verfahren · UStG § 14 Abs 4 · V R 7/26

    Vorsteuerabzug, Rechnungsberichtigung, berichtigungsfähige Rechnung, zeitliche Zuordnung, Besteuerungszeitraum

    Letzte Änderung: 2. Juli 2026, 14:05 Uhr, Aufgenommen: 2. Juli 2026, 12:05 Uhr

    Liegt ein nach § 16 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG in der in den Streitjahren 2007 und 2008 geltenden Fassung abziehbarer Vorsteuerbetrag bereits für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs vor, wenn das während dieses Besteuerungszeitraums zugegangene Abrechnungsdokument nicht über die erforderlichen Angaben verfügt, damit es als berichtigungsfähige Rechnung angesehen werden kann und dem Leistungsempfänger eine hierauf bezogene Berichtigung erst nach Ablauf des Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraums des Leistungsbezugs zugeht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 7/26

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 15.11.2024 9 K 1892/22

    Normen: UStG § 14 Abs 4, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, UStG § 16 Abs 2 S 1, EGRL 112/2006 Art 226 Nr 6

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger