02.07.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 6b Abs 3 · IV R 9/26
Grundstück, Behaltefrist, Zurechnung, Schwestergesellschaft, Reinvestitionsrücklage
Letzte Änderung: 2. Juli 2026, 14:05 Uhr, Aufgenommen: 2. Juli 2026, 12:05 Uhr
Ist die Besitzzeit im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts an einen fremden Dritten gewahrt, wenn das weiterveräußerte Wirtschaftsgut (Grundstück) zuvor zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften unter Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG (teil-)entgeltlich veräußert wurde und es dem an beiden Personengesellschaften zu jeweils 100 % beteiligten Kommanditisten jedenfalls wirtschaftlich mindestens sechs Jahre zuzurechnen war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 9/26
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 16.04.2026 8 K 820/24 G,F
Normen: EStG § 6b Abs 3, EStG § 6b Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 39 Abs 2 Nr 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung