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  • 02.07.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 1 Abs 3 · III R 1/26

    Kindergeld, Differenzkindergeld, Vermietungseinkünfte, Ausland, Wohnsitz

    Letzte Änderung: 2. Juli 2026, 14:05 Uhr, Aufgenommen: 2. Juli 2026, 12:05 Uhr

    Besteht ein Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, wenn die Familie im Vereinigten Königreich lebt, die Kindesmutter jedoch aufgrund in Deutschland erzielter Vermietungseinkünfte gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird und das im Vereinigten Königreich gezahlte Child Benefit wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen des Vaters nicht zur Auszahlung gelangt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 1/26

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 19.11.2025 3 K 255/19

    Normen: EStG § 1 Abs 3, EStG § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b

    Rechtsmittelführer: Verwaltung