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  • 02.07.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 70 Abs 2 · III R 43/25

    Kindergeld, Wohnort, Unterschiedsbetrag

    Letzte Änderung: 2. Juli 2026, 14:05 Uhr, Aufgenommen: 2. Juli 2026, 12:05 Uhr

    Inwieweit liegt die Beweislast für den Anspruch auf spanische Familienleistungen bei der Klägerin, wenn die ausländische Behörde auf Anfragen zur Antragsprüfung nicht reagiert und die Unklarheit über das Bestehen eines Anspruchs aufgrund fehlender Mitwirkung oder mangelnder Kooperation durch die ausländische Stelle entsteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 43/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 15.10.2025 5 K 607/20

    Normen: EStG § 70 Abs 2, EStG § 1 Abs 3, EGV 883/2004 Art 68

    Rechtsmittelführer: Verwaltung