23.04.2026 · Anhängiges Verfahren · FGO § 52a Abs 3 S 1 · X R 23/25
Elektronische Signatur, Elektronische Übermittlung, Steuerberater, Identität
Letzte Änderung: 23. April 2026, 10:41 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2026, 08:41 Uhr
Ist eine nach § 52a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 FGO auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereichte Klage wirksam erhoben, wenn zwar feststeht, aus wessen besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach sie versandt wurde, die eingescannte Unterschrift (einfache Signatur) auf der Klageschrift aber nicht entzifferbar ist und deshalb die Identität zwischen der signierenden und der versendenden Person nicht festgestellt werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 23/25
Vorinstanz: Finanzgericht München 15.10.2025 1 K 854/23
Normen: FGO § 52a Abs 3 S 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger