23.04.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 · VI R 20/25
Doppelte Haushaltsführung, Inländischer Arbeitslohn, Ausländischer Arbeitslohn, Werbungskosten, Aufteilungsmaßstab
Letzte Änderung: 23. April 2026, 10:41 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2026, 08:41 Uhr
Doppelte Haushaltsführung: Ist der Abzug der grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG als inländische Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Wohnung des Klägers in den USA (nur) mit dem Anteil zu versagen, der dem Anteil desjenigen Arbeitslohns, der auf die Arbeitstage entfällt, an denen der Kläger im Streitjahr in den USA tätig war, am Gesamtlohn entspricht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 20/25
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 26.11.2025 11 K 930/23
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1, DBA USA
Rechtsmittelführer: Verwaltung