26.03.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 21 Abs 1 S 2 · IX R 21/25
Vermietung und Verpachtung, Einlageminderung, Rückwirkendes Ereignis, Änderungsbefugnis
Letzte Änderung: 26. März 2026, 14:24 Uhr, Aufgenommen: 26. März 2026, 13:24 Uhr
Gewinnhinzurechnung aufgrund Einlageminderung nach § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei einer entprägten KG
Muss bei einer KG, die von gewerblichen Einkünften auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wechselt, das bisher aufgebaute negative Kapitalkonto des Kommanditisten bei der Anwendung des § 15a EStG weiter berücksichtigt werden?
Ist der bei der Entprägung einer gewerblich geprägten KG entstehende Verlust bei der Berechnung einer Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG in die Summe der ausgleichs- oder abzugsfähigen Verluste einzubeziehen?
Liegt ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung vor, wenn ein finanzgerichtliches Urteil nachträglich statt eines Entprägungsgewinns einen Entprägungsverlust feststellt und dadurch rückwirkend die Höhe des Kapitalkontos des Kommanditisten ändert?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 21/25
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 07.10.2025 8 K 8025/24
Normen: EStG § 21 Abs 1 S 2, EStG § 15a Abs 3, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger