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  • 26.03.2026 · Anhängiges Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 2 · VIII R 4/26

    Neue Tatsache, Fehler, Verlust, Bescheinigung, Grobes Verschulden

    Letzte Änderung: 26. März 2026, 14:24 Uhr, Aufgenommen: 26. März 2026, 13:24 Uhr

    1. Ist ein unbewusster oder irrtümlicher mechanischer Fehler des Steuerpflichtigen in Gestalt der fehlerhaften Ablage einer Verlustbescheinigung stets auszuschließen, weil der Steuerpflichtige die Bescheinigung fristgebunden und bewusst für einen bestimmten Veranlagungszeitraum beantragen muss, um die Verluste in der Veranlagung ausgleichen zu können oder gesondert feststellen zu lassen?
    2. Kann dabei aus dem späteren Verlieren, Verlegen oder Vergessen der Verlustbescheinigung geschlossen werden, dass der Steuerpflichtige grob fahrlässig gehandelt hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 4/26

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.02.2025 11 K 1676/22

    Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 2, EStG § 20 Abs 6 S 7, EStG § 20 Abs 6 S 3

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger