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  • 26.03.2026 · Anhängiges Verfahren · AO § 37 Abs 2 · III R 53/25

    Kindergeld, Anrechnung, Ausland, Erstattung, Ausländische Familienleistung

    Letzte Änderung: 26. März 2026, 14:24 Uhr, Aufgenommen: 26. März 2026, 13:24 Uhr

    Führt die Entscheidung des EuGH vom 25.4.2024 - C-36/23 dazu, dass die Festsetzung des Kindergeldes unter Anrechnung der zustehenden ausländischen Familienleistungen zu erfolgen hat und lediglich im Erhebungsverfahren keine Erstattung nach § 37 Absatz 2 AO gegenüber der kindergeldberechtigten Person beansprucht werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 53/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 26.11.2024 5 K 5061/23

    Normen: AO § 37 Abs 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung