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  • 24.02.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 34 Abs 2 Nr 1 · X R 22/25

    Veräußerungsgewinn, Beteiligung, Doppelstöckige Personengesellschaft, Einheitlichkeit, Tarifermäßigung

    Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 15:02 Uhr, Aufgenommen: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr

    Tarifermäßigung bei zeitgleicher Veräußerung einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft:
    Liegt bei zeitgleicher Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft (Kommanditgesellschaft) und einer Beteiligung an einer weiteren Personengesellschaft, die wiederum an der Mitunternehmerschaft beteiligt ist, ein einheitlicher Veräußerungsvorgang vor, mit der Folge, dass die Summe aus den Veräußerungserlösen als Veräußerungsgewinn i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 5 i.V. mit § 16 ermäßigt zu besteuern ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 22/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 23.09.2025 15 K 758/23

    Normen: EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 34 Abs 3 S 5, EStG § 16

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger