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  • 22.07.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 4 · X R 56/06

    Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Neue Tatsache, Aufgabegewinn

    Letzte Änderung: 22. Juli 2009, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr

    Änderung eines bestandskräftigen ESt-Bescheides nach § 174 Abs. 4 AO im Zusammenhang mit der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und der Versteuerung eines Aufgabegewinns im falschen Jahr. Ist für die Anwendung des § 174 Abs. 4 AO neben der materiell-rechtlichen fehlerhaften Würdigung eines bestimmten Sachverhalts weitere Voraussetzung, dass der fehlerhafte Bescheid auch formell berichtigungsfähig ist (hier: Vorliegen einer neuen Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 56/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 7.9.2006 5 K 1481/06 E

    Normen: AO § 174 Abs 4, AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 11.02.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung