Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.02.2026 · Anhängiges Verfahren · EGV 987/2009 Art 60 Abs 3 · III R 32/25

    Kindergeld, Frist, Antrag, Familienleistung, Ausland

    Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 15:02 Uhr, Aufgenommen: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr

    Hat das Finanzgericht aus der Rückmeldung des zuständigen polnischen Trägers, dass im Streitzeitraum keine Anträge gestellt wurden, zutreffend darauf geschlossen, dass kein Anspruch auf polnische Familienleistungen bestand?
    Bzw. durfte das Finanzgericht aufgrund der Entscheidung des EuGH im Urteil vom 25.04.2024 - C-36/23, Rn. 46, – ohne dies im Urteil ausdrücklich auszuführen – gem. Art. 60 Absatz 3 Unterabsatz 2 VO (EG) 987/2009 nach Ablauf der zweimonatigen Frist ohne konkrete Aussage des vorrangig zuständigen Trägers zum Anspruch auf dessen Familienleistungen die Beklagte zur (vorläufigen) Zahlung des Kindergeldes (in voller Höhe) verpflichten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 32/25

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 03.02.2025 1 K 1715/16 (Kg)

    Normen: EGV 987/2009 Art 60 Abs 3

    Rechtsmittelführer: Verwaltung