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  • 24.11.2025 · Anhängiges Verfahren · AO § 180 Abs 5 Nr 1 · I R 17/25

    Gold, Steuerstundungsmodell, Ausländische Einkünfte, Negativer Progressionsvorbehalt

    Letzte Änderung: 24. November 2025, 09:01 Uhr, Aufgenommen: 24. November 2025, 08:01 Uhr

    Ist die Würdigung des Finanzgerichts widersprüchlich, wenn es das Vorliegen eines Konzepts im Sinne des § 15b Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes verneint, obwohl nach seinen eigenen Feststellungen im Streitfall im Wesentlichen auf ein vor der Investitionsentscheidung bereits entwickeltes Konzept zurückgegriffen und lediglich das Strukturpapier zur konkreten Umsetzung erst danach erstellt worden ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 17/25

    Vorinstanz: Finanzgericht München 18.06.2025 8 K 412/24

    Normen: AO § 180 Abs 5 Nr 1, EStG § 15b Abs 1, EStG § 15b Abs 2 S 2, EStG § 15b Abs 4, EStG § 32b Abs 1 S 3

    Rechtsmittelführer: Verwaltung