27.10.2025 · Anhängiges Verfahren · AO § 171 Abs 5 S 1 · X R 8/25
Hemmung der Verjährung, Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Änderungsbescheid, Steuerfahndung
Letzte Änderung: 27. Oktober 2025, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 27. Oktober 2025, 10:12 Uhr
Ergehen eines Änderungsbescheids nach Festsetzungsverjährung oder wegen einer möglichen Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO innerhalb der Festsetzungsfrist:
Inwieweit muss sich die erforderliche Erkennbarkeit durch den Steuerpflichtigen --ebenso wie der objektive Umfang der Fahndungsprüfung-- auf den betroffenen Sachverhaltskomplex beziehen?
Reicht insoweit eine allgemeine, nicht näher spezifizierte Erkennbarkeit von Ermittlungshandlungen der Steuerfahndung aus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 8/25
Normen: AO § 171 Abs 5 S 1
Rechtsmittelführer: Verwaltung