22.07.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 3/07
Nießbrauch, Vorbehaltsnießbrauch, Eigennutzung, Fremdnutzung, Grundförderung, Vorkostenabzug, Reparaturkosten
Letzte Änderung: 22. Juli 2009, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
Vorweggenommene Werbungskosten und Steuerbegünstigung gem. § 10e EStG bei Vorbehaltsnießbrauch - 1. Sind die Reparaturaufwendungen des Eigentümers eines mit einem lebenslangen Vorbehaltsnießbrauch zu Gunsten seiner Eltern belasteten Mehrfamilienhauses bei zugesagter vorzeitiger - aber wegen krankheitsbedingten Todes der Vorbehaltsnießbraucher nicht vollzogener - Aufhebung des Vorbehaltsnießbrauchs als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar - 2. Grundförderung gem. § 10e Abs. 1 und Vorkostenabzug gem. § 10e Abs. 6 EStG für die vom Eigentümer ausgebaute und zu eigenen Wohnzwecken genutzte Dachgeschosswohnung trotz des für die Eltern bestehenden Vorbehaltsnießbrauchs (keine vom Vorbehaltsnießbraucher abgeleitete Fremdnutzung, sondern Nutzungsbefugnis kraft Stellung als Eigentümer)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 3/07
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 28.11.2006 4 K 413/01
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1, EStG § 10e Abs 1, EStG § 10e Abs 6
Erledigt durch: Urteil vom 25.02.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger