27.10.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 21 · IX R 13/25
Grund und Boden, Wirtschaftsgut, Sanierung, Nachträgliche Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand
Letzte Änderung: 27. Oktober 2025, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 27. Oktober 2025, 10:12 Uhr
Sind Aufwendungen für die Sanierung eines ehemaligen Versorgungsschachtes auf einem ehemaligen Zechengelände als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens oder als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 13/25
Normen: EStG § 21, EStG § 9, HGB § 255 Abs 2
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger