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  • 27.10.2025 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · III R 11/25

    Erweiterte Kürzung, Vermietung, Betriebsvorrichtung, Nebentätigkeit, Grundstück

    Letzte Änderung: 27. Oktober 2025, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 27. Oktober 2025, 10:12 Uhr

    Anwendbarkeit der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Vermietung einer Lagerhalle/Logistikhalle einschließlich Hochregalen.
    Wann liegt eine unentgeltliche Überlassung einer Betriebsvorrichtung vor?
    Wann ist von einer unschädlichen Nebentätigkeit auszugehen (qualitatives und quantitatives Kriterium)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 11/25

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung