24.07.2026 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 6 Abs 3 · II R 30/25
Grunderwerbsteuer, Erwerbsvorgang, Treuhandverhältnis
Letzte Änderung: 24. Juli 2026, 10:46 Uhr, Aufgenommen: 27. Oktober 2025, 10:12 Uhr
Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer KG, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses an ihren Kommanditanteilen Gegenstand einer Veräußerung nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG gewesen ist ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 30/25
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 29.08.2024 2 K 40/22
Normen: GrEStG § 6 Abs 3, GrEStG § 1 Abs 2a
Erledigt durch: Urteil vom 25.03.2026, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung