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  • 24.07.2026 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 6 Abs 3 · II R 30/25

    Grunderwerbsteuer, Erwerbsvorgang, Treuhandverhältnis

    Letzte Änderung: 24. Juli 2026, 10:46 Uhr, Aufgenommen: 27. Oktober 2025, 10:12 Uhr

    Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer KG, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses an ihren Kommanditanteilen Gegenstand einer Veräußerung nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG gewesen ist ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 30/25

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 29.08.2024 2 K 40/22

    Normen: GrEStG § 6 Abs 3, GrEStG § 1 Abs 2a

    Erledigt durch: Urteil vom 25.03.2026, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung