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  • 23.09.2025 · Anhängiges Verfahren · UStG § 3 Abs 1 · V R 29/24

    Ort der Lieferung, Hauptleistung, Aufteilung, Drittland

    Letzte Änderung: 23. September 2025, 12:38 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2025, 10:38 Uhr

    Befinden sich die Liefergegenstände im In- und Ausland und besteht kein Maßstab für die Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises, ist zu entscheiden, ob die Lieferung in vollem Umfang im Inland steuerpflichtig ist.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 29/24

    Normen: UStG § 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 7, UStG § 1 Abs 2a S 3

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger