22.08.2025 · Anhängiges Verfahren · StromStG § 9 Abs 2 · VII R 10/25
Stromsteuer, Entnahme, Steuerbegünstigte Verwendung, Zurechnung, Erlaubnis
Letzte Änderung: 22. August 2025, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2025, 15:25 Uhr
Entnahme von Strom für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr - Zurechnung des Tätigwerdens rechtlich selbstständiger Konzerngesellschaften:
Liegt eine stromsteuerrechtliche begünstigte Entnahme nach § 9 Abs. 2 StromStG nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Erlaubnis vor?
Handelt es sich im Rahmen des § 9 Abs. 2 StromStG ausschließlich dann um eine erlaubnisgerechte Verwendung, wenn nur der Erlaubnisinhaber selbst den Erlaubniszweck erfüllt?
Ist eine abweichende Zurechnung der Entnahme einer Tochter-(Konzern-)Gesellschaft, die nicht über eine entsprechende Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme verfügt, auf Ebene der Konzernholding stromsteuerrechtlich möglich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 10/25
Normen: StromStG § 9 Abs 2, StromStV § 13, StromStG § 9 Abs 4 S 1 Nr 2, StromStG § 9 Abs 6
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger