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  • 22.08.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 33 · VI R 12/25

    Krankheitskosten, Medikament, Arzneimittel, Zwangsläufigkeit, Nachweis, Außergewöhnliche Belastung

    Letzte Änderung: 22. August 2025, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2025, 15:25 Uhr

    Sind die Aufwendungen für das verschreibungspflichtige Medikament Ozempic als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig, wobei ein Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen vom Steuerpflichtigen nicht vor Erwerb der Arznei durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 12/25

    Normen: EStG § 33, EStDV § 64 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst f, EStDV § 64 Abs 1 S 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger