22.08.2025 · Anhängiges Verfahren · UStG § 4 Nr 14 Buchst b · V R 2/25
Umsatzsteuerfreiheit, Krankenhaus, Privatklinik, Vergleichbarkeit
Letzte Änderung: 22. August 2025, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2025, 15:25 Uhr
Zur Vergleichbarkeit von Krankenhausbehandlungen durch private Krankenhäuser und öffentlich-rechtliche Krankenhäuser i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL.
1. Wie ist das Merkmal der "Kostennähe" zu bestimmen, das der Beurteilung dient, ob die zulasten der Patienten gehenden Behandlungskosten eines privaten Krankenhauses den Behandlungskosten nahekommen, die der Patient eines öffentlich-rechtlichen Krankenhauses für gleichartige Leistungen trägt?
2. Kann das DRG-Abrechnungssystem hierbei Vergleichsmaßstab für die Bestimmung der "Kostennähe" sein oder ist der jeweilige Höchstwert der Kalkulationskrankenhäuser für die Beurteilung heranzuziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 2/25
Normen: UStG § 4 Nr 14 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst b
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger