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  • 18.09.2026 · Erledigtes Verfahren · AO § 152 · V R 26/24

    Verspätungszuschlag, Ermessen, Erläuterung, Heilung

    Letzte Änderung: 18. September 2026, 14:38 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2025, 15:25 Uhr

    Führt die fehlende Erläuterung der Verspätungszuschlagsfestsetzung im Bescheid im Falle einer Erstattung, mangels Bestimmtheit der Verspätungszuschlagsfestsetzung zur Nichtigkeit, da eine fehlende Erläuterung gemäß § 128 Abs. 3 AO aus einer gebundenen Entscheidung keine Ermessensentscheidung machen kann? Spielt es dabei eine Rolle, ob aus dem Bescheid ersichtlich war, ob eine Festsetzung gemäß § 152 Abs. 1 oder nach Abs. 2 AO erfolgt ist? Kann die fehlende Erläuterung, ob eine Ermessensentscheidung vorliegt, heilend nachgeholt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 26/24

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 08.11.2023 8 K 682/23

    Normen: AO § 152, AO § 5, AO § 128 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2026, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger