22.08.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · III R 19/24
Schuldzinsen, Überentnahmen, Verschmelzung
Letzte Änderung: 22. August 2025, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2025, 15:25 Uhr
Eingeschränkter Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG:
Ist der Übergang des positiven Eigenkapitals einer GmbH bei deren Verschmelzung am 01.01.2006 auf das Einzelunternehmen des ehemaligen Alleingesellschafters der GmbH im Einzelunternehmen als Einlage zu behandeln und daher bei der Ermittlung der Überentnahmen des Einzelunternehmens zu berücksichtigten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 19/24
Normen: EStG § 4 Abs 4a
Rechtsmittelführer: Verwaltung