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  • 24.07.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 10/25

    Kommanditanteil, Zurechnung, Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Wirtschaftliches Eigentum

    Letzte Änderung: 24. Juli 2025, 14:56 Uhr, Aufgenommen: 24. Juli 2025, 12:56 Uhr

    Ist der unter Einräumung wechselseitiger Put- und Call-Optionen übertragene Teil-Kommanditanteil im Streitfall nicht gemäß der Rechtsprechung zur sogenannten Doppeloption aufgrund wirtschaftlichen Eigentums weiterhin dem Übertragenden, sondern dem Erwerber steuerlich zuzurechnen? Setzt die Anwendung dieser Rechtsprechung voraus, dass sich die Vertragsparteien wie fremde Dritte mit ausschließlich eigennützigen Motiven gegenüberstehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 10/25

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 39 Abs 2 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger