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  • 24.07.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 62 · III R 42/24

    Kindergeld, Familienleistung, Polen, Differenzkindergeld, Arbeitslosengeld

    Letzte Änderung: 24. Juli 2025, 14:56 Uhr, Aufgenommen: 24. Juli 2025, 12:56 Uhr

    Ist der Anspruch auf inländisches Kindergeld vorrangig, wenn weder der Kläger, der in Deutschland ALG II bezieht, noch die zusammen mit den Kindern in Polen lebende Ehefrau und Mutter nicht erwerbstätig sind und in Polen keinen Kindergeldantrag gestellt haben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 42/24

    Normen: EStG § 62, EStG § 64, EGV 883/2004 Art 68

    Rechtsmittelführer: Verwaltung