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  • 25.06.2025 · Anhängiges Verfahren · AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a · IV R 7/25

    Feststellungsfrist, Ablaufhemmung, Einspruch, Grundlagenbescheid, Organgesellschaft

    Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2025, 14:36 Uhr

    Hemmt ein Einspruch gegen einen geänderten Feststellungsbescheid den Ablauf der Feststellungsfrist gemäß § 171 Abs. 3a AO vollumfänglich oder nur, soweit die Änderung reicht? Im Streitfall war die Klägerin an einer Organgesellschaft sowohl unmittelbar als auch mittelbar über die Organträgerin beteiligt. Nachdem die Berücksichtigung des der Klägerin als unmittelbar Beteiligte zugerechneten (negativen) Einkommens der Organgesellschaft versehentlich unterblieb, stellt sich die Frage, ob sie im Rahmen des Einspruchs der Klägerin gegen den geänderten Feststellungsbescheid, mit dem die (ebenfalls negativen) Einkünfte aus der Beteiligung der Klägerin an der Organträgerin in mitgeteilter Höhe berücksichtigt wurden, noch nachgeholt werden kann.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 7/25

    Normen: AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 171 Abs 3a, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 171 Abs 10, AO § 129

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger