25.06.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 62 Abs 1a · III R 41/24
Kindergeld, Erwerbstätigkeit, Freizügigkeit, Arbeitnehmer
Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2025, 14:36 Uhr
Sind für die Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1a EStG i.V.m. Art. 10 VO 492/2011 die Umstände der vermeintlichen Erwerbstätigkeit (z.B. Umfang der Beschäftigung, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung usw.) aufzuklären, damit eine -den Kindergeldanspruch ausschließende- fingierte Beschäftigung oder eine Beschäftigung von völlig untergeordneter Bedeutung ausgeschlossen werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 41/24
Normen: EStG § 62 Abs 1a, FreizügG/EU § 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung