21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 · VIII R 62/06
Ansparabschreibung, Erhöhung, Investitionsabsicht
Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
Nachträgliche Erhöhung einer Ansparabschreibung: Kann ein Freiberufler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, seine für 1998 (Streitjahr) zulässig gebildete Ansparabschreibung nach Ergehen eines Einkommensteuer-Änderungsbescheid in 2001 --und damit nach Ablauf des Investitionszeitraums-- für das Streitjahr nachträglich erhöhen? Der Erhöhung liegen Investitionen, die in 2000 tatsächlich durchgeführt wurden, zugrunde.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 62/06
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 10.5.2006 IV 984/02
Normen: EStG § 7g Abs 3, EStG § 7g Abs 6, EStG § 4 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger