25.06.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 6 · III R 33/24 (III R 50/17)
Kinderfreibetrag, Splitting, Alleinerziehende, Verfassung, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgabe
Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2025, 14:56 Uhr
Ist die gesetzliche Regelung zu den Kinderfreibeträgen im Streitjahr 2014 verfassungsgemäß?
Verstößt die Versagung des Splittingtarifs für verwitwete Alleinerziehende gegen Verfassungsrecht?
Sind Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehbar?
Stellen selbst getragene Fährkosten während einer Urlaubsreise mit dem nach der 1%-Regelung versteuerten Dienst-PKW einkünftemindernde Fahrzeugkosten dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 33/24 (III R 50/17)
Normen: EStG § 32 Abs 6, EStG § 32a, EStG § 24b, EStG § 10 Abs 1 Nr 5, GG Art 3, GG Art 6
Erledigt durch: Urteil vom 23.01.2025, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger