04.09.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 31/24
Ausbildung, Berufsausbildung, Rettungssanitäter, Kindergeld, Dauer
Letzte Änderung: 4. September 2026, 11:49 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2025, 14:56 Uhr
Ist die Ausbildung als Rettungssanitäterin als erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusehen?
Stellt § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG eine - auch für das Kindergeldrecht geltende - Mindestdauer als Voraussetzung für die Erstausbildung auf?
Kann ein geringfügiges, betriebsbedingtes Überschreiten der 20-Stunden-Grenze des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG im Einzelfall unschädlich sein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 31/24
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.08.2024 9 K 108/24 Kg,AO
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 6 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 22.04.2026, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung