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  • 04.09.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 31/24

    Ausbildung, Berufsausbildung, Rettungssanitäter, Kindergeld, Dauer

    Letzte Änderung: 4. September 2026, 11:49 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2025, 14:56 Uhr

    Ist die Ausbildung als Rettungssanitäterin als erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusehen?
    Stellt § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG eine - auch für das Kindergeldrecht geltende - Mindestdauer als Voraussetzung für die Erstausbildung auf?
    Kann ein geringfügiges, betriebsbedingtes Überschreiten der 20-Stunden-Grenze des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG im Einzelfall unschädlich sein?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 31/24

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.08.2024 9 K 108/24 Kg,AO

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 6 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 22.04.2026, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung