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  • 25.04.2025 · Anhängiges Verfahren · FGO § 52d · VIII R 2/25

    Steuerberater, Elektronische Übermittlung, Beruf

    Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 25. April 2025, 14:09 Uhr

    Verwendet § 52d FGO einen rollen- oder statusbezogenen Berufsträgerbegriff und ist folglich die Pflicht zur Nutzung eines besonderen elektronischen Postfachs an den Beruf oder das Auftreten als Berufsträger geknüpft?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 2/25

    Normen: FGO § 52d

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger